Impressum
LoLo Pizzeria & Pension
Inh. Mirjeta Krasniqi
Hauptstraße 67
03253 Doberlug-Kirchhain
Tel.: 035322 517088
@: info@lolo-pizzeria.de
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Bestandteil Ihrer Reservierung.
Die Allgemeinen Geschäftsbestimmungen (AGB) der „LoLo“ Pizzeria und Pension in Doberlug-
Kirchhain sind Bestandteil Ihrer Reservierung für Ihren Aufenthalt bei uns.
Informationen zu verbraucherrechtlichen Streitigkeiten als Pflichtinformation nach der
Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und Rats finden Sie im Impressum.
Allgemeine Geschäftsbestimmungen (AGB) für die Pizzeria und Pension „LoLo“ - und den
Aufnahmevertrag in die Pension „LoLo“ in Doberlug-Kirchhain.
Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbestimmungen gelten für die Verträge über die mietweise Überlassung von
Pensionszimmern zur Beherbergung sowie für alle, für den Kunden erbrachten weiteren
Leistungen der „LoLo“ Pizzeria und Pension.
- Geschäftsbestimmungen des Kunden finden nur dann Anwendung, wenn diese vorher
vereinbart wurden.
Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung
- Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages durch die „LoLo“ Pizzeria und Pension
Hotel zustande. Der „LoLo“ Pizzeria und Pension steht es frei, die gebuchten Pensionszimmer
schriftlich zu bestätigen.
- Vertragspartner sind die Pizzeria und Pension „LoLo“ und der Kunde. Hat ein Dritter für den
Kunden bestellt, haftet dieser der „LoLo“ Pizzeria und Pension gegenüber zusammen mit dem
Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Pizzeria und
Pension „LoLo“ eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
- Die Pizzeria und Pension „LoLo“ haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht
leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Pizzeria und
Pension „LoLo“ beschränkt.
- Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
- Diese Haftungsbeschränkung und die kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten der Pizzeria und
Pension „LoLo“ auch bei Verletzungen von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und
positiver Vertragsverletzung.
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
- Die Pizzeria und Pension „LoLo“ ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Pensionszimmer
bereitzustellen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die für die Pensionszimmer und die von ihm in Anspruch
genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Pizzeria und Pension
„LoLo“ zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der
Pizzeria und Pension an Dritte.
- Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet
der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 6 Monate und erhöht sich der
von der Pizzeria und Pension „LoLo“ allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so
kann dieser den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%
angehoben werden.
- Die Preise können von der Pizzeria und Pension „LoLo“ ferner geändert werden, wenn der
Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Pensionszimmer, der Leistung der
Pizzeria und Pension „LoLo“ oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und die Pizzeria und
Pension „LoLo“ dem zustimmt.
- Rechnungen der Pizzeria und Pension „LoLo“ ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 7 Tagen ab
Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Pizzeria und Pension „LoLo“ ist berechtigt,
aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei
Zahlungsverzug ist die Pizzeria und Pension „LoLo“ berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der
Nachweis eines niedrigeren, der Pizzeria und Pension „LoLo“ der eines höheren Schadens
vorbehalten.
- Die Pizzeria und Pension „LoLo“ ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, eine
angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der
Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
- Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer
Forderung der Pizzeria und Pension „LoLo“ aufrechnen oder diese mindern.
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
- Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Pizzeria und Pension „LoLo“ geschlossenen Vertrag
bedarf der schriftlichen Zustimmung der Pizzeria und Pension. Erfolgt diese nicht, so ist der
vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen
nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer
von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
- Sofern zwischen der Pizzeria und Pension „LoLo“ und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt
vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten,
ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Pizzeria und Pension auszulösen. Das
Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum
Rücktritt schriftlich gegenüber der Pizzeria und Pension „LoLo“ ausübt, sofern nicht ein Fall des
Leistungsverzuges der Pizzeria und Pension oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der
Leistungserbringung vorliegt.
- Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Pensionszimmer hat die Pizzeria und
Pension „LoLo“ die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Pensionszimmer sowie die
eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
Stornierungsbedingungen
- Für Alleinreisende
o bis 14 Tage vor Anreise: kostenfrei
o bei Nichtanreise: werden 100 % der vereinbarten Leistung in Rechnung gestellt, sollte eine
Weitervermietung nicht möglich sein.
Bei verspäteter Anreise bzw. vorzeitiger Abreise werden die nicht in Anspruch genommenen,
vereinbarten Tage zu 100% in Rechnung gestellt.
- Für Gruppen
o bis 4 Wochen vor Anreise: kostenfrei
o bis 2 Wochen vor Anreise werden 50%
o bei Nichtanreise: werden 100% der vereinbarten Leistung in Rechnung gestellt, sollte eine
Weitervermietung nicht möglich sein.
Bei verspäteter Anreise bzw. vorzeitiger Abreise werden die nicht in Anspruch genommenen,
vereinbarten Tage zu 100% in Rechnung gestellt.
Rücktritt der Pizzeria und Pension „LoLo“
- Sofern ein Rücktritt des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde,
ist die Pizzeria und Pension „LoLo“ in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern
vorliegen, und der Kunde bei Rückfrage der Pension auf sein Recht zum Rücktritt nicht
verzichtet.
- Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Pizzeria und
Pension „LoLo“ gesetzten angemessenen Frist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist
die Pizzeria und Pension „LoLo“ ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Ferner ist die Pizzeria und Pension „LoLo“ berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund
vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, z.B. falls: o höhere Gewalt oder andere von der
Pizzeria und Pension „LoLo“ nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages
unmöglich machen,
o Pensionszimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der
Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden,
o Die Pizzeria und Pension „LoLo“ begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die
Inanspruchnahme der Leistung der Pizzeria und Pension den reibungslosen Geschäftsbetrieb,
die Sicherheit oder das Ansehen der Pizzeria und Pension „LoLo“ in der ÖƯentlichkeit gefährden
kann, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich der Pizzeria und Pension
anzurechnen ist,
o ein Verstoß gegen den obigen Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.
- Die Pizzeria und Pension „LoLo“ hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts
unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
- Bei berechtigtem Rücktritt der Pizzeria und Pension „LoLo“ entsteht kein Anspruch des
Kunden auf Schadenersatz.
- Sofern dem Vertragspartner eine Option eingeräumt wurde, ist die Pension ebenfalls
berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer
Gäste und Kunden nach den gebuchten Zimmern und Veranstaltungsräumen vorliegen, und der
Vertragspartner auf Rückfragen der Pension die Buchung nicht endgültig bestätigt.
Pensionszimmer -übergabe, -rückgabe
- Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Pensionszimmer.
- Gebuchte Pensionszimmer stehen dem Kunden ab 15 Uhr des Anreisetages zur Verfügung.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Pensionszimmer spätestens um 11 Uhr geräumt zur
Verfügung zu stellen. Danach kann die Pizzeria und Pension „LoLo“ über den ihm dadurch
entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung der Hotelzimmer bis 18 Uhr 50% des
vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 18 Uhr 100%.
Haftung der Pizzeria und Pension „LoLo“
- Die Pizzeria und Pension haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung
ist nicht im leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden,
Folgeschäden oder Störung, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Pizzeria und Pension
zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pizzeria und Pension
auftreten, wird die Pizzeria und Pension „LoLo“ bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des
Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare
beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
- Für eingebrachte Sachen haftet die Pizzeria und Pension „LoLo“ nach den gesetzlichen
Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen der Pensionszimmer, höchstens 2.500,- € sowie
für Geld und Wertgegenstände bis zu 500,- €. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der
Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem
Hotel Anzeige macht (§703 BGB).
- Für die Haftung der Pizzeria und Pension gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Parkplatz der Pizzeria oder der Pension, auch
gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande.
Eine Überwachungspflicht des Hotels besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung
auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die
Pizzeria und die Pension nicht, außer bei grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für
Erfüllungsgehilfen der Pizzeria und Pension „LoLo“.
Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser
Geschäftsbestimmungen für die Aufnahme in der Pizzeria und Pension „LoLo“ haben schriftlich
zu erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Pizzeria und Pension „LoLo“
- Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im
kaufmännischen Verkehr der Sitz der Pizzeria und Pension „LoLo“. Sofern ein Vertragspartner die
Voraussetzung des §38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland
hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Pizzeria und Pension „LoLo“.
- Es gilt deutsches Recht.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbestimmungen für die Aufnahme in die
Pizzeria und Pension „LoLo“ unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Vorschriften.
Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin
Mirjeta Krasniqi
Januar 2023